CareLit Fachartikel
Freisprecheinrichtungen: Hände weg vom Handy
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
427030
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A utofahrer mit dem Handy am Ohr sind ein alltäglicher Anblick. Seit dem 1. Februar 2001 droht aber nun ein Konflikt mit dem Gesetz. Im Auto darf nur noch telefoniert werden, wenn der Hörer oder das Handy dazu nicht in die Hand genommen wird – also mittels Freisprecheinrichtung. Dies gilt auch für das Wählen oder Versenden von Kurznachrichten, so genannte SMS. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 60 DM rechnen, allerdings erst ab dem 1. April. Bis dahin
Schlagworte
Freisprecheinrichtungen
Handy
Autofahrer
Gesetz
Bußgeld
Unfall
Strahlung
Sprachqualität
Technik
Sicherheit
Mobiltelefon
Verkehr
Mobile Phones
Traffic Accidents
Traffic Regulations
Driving