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Freisprecheinrichtungen: Hände weg vom Handy

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
427030
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A utofahrer mit dem Handy am Ohr sind ein alltäglicher Anblick. Seit dem 1. Februar 2001 droht aber nun ein Konflikt mit dem Gesetz. Im Auto darf nur noch telefoniert werden, wenn der Hörer oder das Handy dazu nicht in die Hand genommen wird – also mittels Freisprecheinrichtung. Dies gilt auch für das Wählen oder Versenden von Kurznachrichten, so genannte SMS. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 60 DM rechnen, allerdings erst ab dem 1. April. Bis dahin

Schlagworte

Freisprecheinrichtungen Handy Autofahrer Gesetz Bußgeld Unfall Strahlung Sprachqualität Technik Sicherheit Mobiltelefon Verkehr Mobile Phones Traffic Accidents Traffic Regulations Driving