CareLit Fachartikel
Bekanntmachungen: Vereinbarung gemäß § 118 Absatz 2 SGB V
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
427048
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Allgemeinkrankenhäuser mit selbstständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung der in einem entsprechenden Vertrag vereinbarten Gruppe von Kranken ermächtigt sind. Damit wurde die für die Ermächtigung dieser Abteilungen bisher vorgeschriebene Bedarfsprüfung durch die Zulassungsausschüsse vom Gesetzgeber
Schlagworte
psychiatrische Institutsambulanz
ambulante Behandlung
psychische Erkrankungen
Versorgungsverpflichtung
Behandlungskontinuität
Krankheitsbilder
Leistungsinhalte
Überweisung
Komplexleistung
Mental Disorders
Psychiatric Services
Health Care Reform
Health Care Quality
Patient Care Team
Health Care Access
Deutsches Ärzteblatt