CareLit Fachartikel
Gebührenordnung für Ärzte/Abtreibung: Was die Krankenversicherung bezahlt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
427137
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nur unter medizinischer oder kriminologischer Indikation ist der Schwangerschaftsabbruch eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies betrifft etwa ein Prozent der Fälle. In den anderen Fällen des rechtswidrigen, aber straffreien („tatbestandslosen oder indikationslosen“) Schwangerschaftsabbruchs muss ein Teil der Leistungen von der Schwangeren selbst bezahlt werden bzw. wird bei „besonderen Fällen“ von anderen Kostenträgern (Sozialamt, Landesstellen usw. ) übernommen.
Schlagworte
Schwangerschaftsabbruch
Gebührenordnung
Krankenversicherung
GKV
medizinische Indikation
Kostenübernahme
medikamentöser Abbruch
operative Abbruch
Härtefallregelung
Abrechnung
GOÄ
Sozialamt
Abortion
Health Insurance
Medical Indications
Cost Sharing