CareLit Fachartikel
PKV: Patienten nicht verwirren
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
427229
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A utofahrer dürfen ab dem 1. Februar während der Fahrt nur noch über eine Freisprechanlage oder mit einem Knopf im Ohr telefonieren. Bei Missachtung der neuen Regelung droht ein Bußgeld von 60 DM. Das Handy-Verbot gilt natürlich auch für Motorradfahrer; ebenso für Radfahrer, die aber nur 30 DM zahlen müssen. Darüber hinaus hat die neue Regelung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz: Quasselstrippen riskieren ihren Schutz in der Kaskoversicherung. Viele Versicherungen zahlen nämlich nicht für
Schlagworte
PKV
Patienten
Versicherungsschutz
Handy-Verbot
Berufsunfähigkeit
Klauseln
Freisprecheinrichtung
Gesundheitsfragen
Honorarvereinbarungen
Ausbildungsversicherung
Health Insurance
Patient Safety
Telephone
Accidents
Insurance
Professional Competence