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PKV: Patienten nicht verwirren

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
427229
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 7 / 2001
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A utofahrer dürfen ab dem 1. Februar während der Fahrt nur noch über eine Freisprechanlage oder mit einem Knopf im Ohr telefonieren. Bei Missachtung der neuen Regelung droht ein Bußgeld von 60 DM. Das Handy-Verbot gilt natürlich auch für Motorradfahrer; ebenso für Radfahrer, die aber nur 30 DM zahlen müssen. Darüber hinaus hat die neue Regelung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz: Quasselstrippen riskieren ihren Schutz in der Kaskoversicherung. Viele Versicherungen zahlen nämlich nicht für

Schlagworte

PKV Patienten Versicherungsschutz Handy-Verbot Berufsunfähigkeit Klauseln Freisprecheinrichtung Gesundheitsfragen Honorarvereinbarungen Ausbildungsversicherung Health Insurance Patient Safety Telephone Accidents Insurance Professional Competence