CareLit Fachartikel
Gestohlene EC-Karten: Banken müssen in der Regel haften
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2001 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
427294
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Z ur Frage, wann Banken und Sparkassen nach einem Verlust der EC-Karte und der „Plünderung“ des Girokontos für den finanziellen Schaden aufkommen müssen, hat es jüngst zahlreiche Gerichtsurteile gegeben. Das Oberlandesgericht Oldenburg schlug sich auf die Seite der Kunden. Tenor des Urteils (Az. : 9 U 23/00): Generell müssen Banken haften, falls Diebe mit der entwendeten EC-Karte und ihnen bekannten Geheimnummer (PIN) das Konto eines Kunden leer räumen. Diese Entscheidung ist allerdings kein
Schlagworte
EC-Karten
Banken
Haftung
Diebstahl
Girokonto
Geheimnummer
Gerichtsurteile
Kunden
Verlustmeldung
Sperrung
Bank Liability
Credit Cards
Theft
Financial Loss
Consumer Protection
Legal Decisions