CareLit Fachartikel
Mitteilungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
427724
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß Artikel 8 des Solidaritätsstärkungsgesetzes hatte der Gesetzgeber eine Mitfinanzierungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung an den Kosten der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für die Jahre 1999 und 2000 vorgegeben. In Artikel 10 „Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes“ des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 hat der Gesetzgeber nun den Vertragspartnern die Möglichkeit eröffnet, auch über das Jahr 2000 hinaus die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Schlagworte
Weiterbildung
Allgemeinmedizin
Förderung
Krankenkassen
Kassenärztliche Vereinigung
Finanzierung
Vertragsärzte
Zuschuss
Versorgung
Weiterbildungskosten
Mitfinanzierung
Gesetzgebung
Education
Medical
Family Practice
Health Care Financing