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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
427724
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 51 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Gemäß Artikel 8 des Solidaritätsstärkungsgesetzes hatte der Gesetzgeber eine Mitfinanzierungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung an den Kosten der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für die Jahre 1999 und 2000 vorgegeben. In Artikel 10 „Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes“ des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 hat der Gesetzgeber nun den Vertragspartnern die Möglichkeit eröffnet, auch über das Jahr 2000 hinaus die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

Schlagworte

Weiterbildung Allgemeinmedizin Förderung Krankenkassen Kassenärztliche Vereinigung Finanzierung Vertragsärzte Zuschuss Versorgung Weiterbildungskosten Mitfinanzierung Gesetzgebung Education Medical Family Practice Health Care Financing