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Kaskoversicherung: Bei Probefahrt entwendet

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 50 · S. 1 bis 1

Dokument
427813
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 50 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A utofahrer, die in diesem Jahr in einen Unfall verwickelt waren und die Versicherung noch in Anspruch nehmen möchten, müssen zum Jahreswechsel bestimmte Fristen beachten. Dies gilt auch für Versicherte, die einen Schaden regulieren ließen und die Kosten zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabatts an die Versicherung zurückzahlen wollen. Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in der

Schlagworte

Kaskoversicherung Probefahrt Diebstahl Betrug Schadenfreiheitsrabatt Kleinschäden Automobile Insurance Fraud Theft Accidents Insurance Claims Insurance Coverage Deutsches Ärzteblatt