CareLit Fachartikel
Kaskoversicherung: Bei Probefahrt entwendet
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
427813
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A utofahrer, die in diesem Jahr in einen Unfall verwickelt waren und die Versicherung noch in Anspruch nehmen möchten, müssen zum Jahreswechsel bestimmte Fristen beachten. Dies gilt auch für Versicherte, die einen Schaden regulieren ließen und die Kosten zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabatts an die Versicherung zurückzahlen wollen. Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in der
Schlagworte
Kaskoversicherung
Probefahrt
Diebstahl
Betrug
Schadenfreiheitsrabatt
Kleinschäden
Automobile Insurance
Fraud
Theft
Accidents
Insurance Claims
Insurance Coverage
Deutsches Ärzteblatt