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Beschluss: Schriftliche Beschlussfassung 65. Sitzung von Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V zum 1. Januar…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
427966
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Laborreform vom 1. Juli 1999 wurden in das Kapitel O (Labor) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Kennziffern aufgenommen, die bewirken, dass Laborleistungen in Behandlungsfällen mit diesen Kennziffern nicht auf das Laborbudget und den Wirtschaftlichkeitsbonus angerechnet werden. Diese Kennziffern wurden in der Zwischenzeit zum 1. April 2000 ergänzt und geändert. Die zum 1. April 2000 geänderten beziehungsweise ergänzten Kennziffern des Kapitels O sind zunächst nur mit Wirkung
Schlagworte
EBM
Laborreform
Kennziffern
Bewertungsausschuss
Vergütung
psychotherapeutisch
Vertragsärzte
Änderungen
Beschluss
SGB V
Gesundheitsversorgung
Reform
Health Care Reform
Health Care Costs
Health Care Quality
Medical Fees