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Laien-Werbung für Arzneimittel: Risiken mit angeben

Andresen, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
427994
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Andresen, J.
Ausgabe
Heft 47 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes sind in den letzten Jahren gelockert worden. Im Fernsehen und Rundfunk darf für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Angabe von Nebenwirkungen und Gegenanzeigen geworben werden. Seit Mitte der Neunzigerjahre reicht es, nach der Werbung den Standardsatz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ einzublenden und vorzulesen. Diese Regelung gilt seit Mitte 1998 auch für die

Schlagworte

Arzneimittelwerbung Risiken Nebenwirkungen Verbraucher Informationsbedarf Selbstmedikation Befragung Gesundheitsdienst Apotheker Generika Drug Industry Drug Advertising Drug Side Effects Consumer Advocacy Self Medication Surveys