CareLit Fachartikel
Laien-Werbung für Arzneimittel: Risiken mit angeben
Andresen, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
427994
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes sind in den letzten Jahren gelockert worden. Im Fernsehen und Rundfunk darf für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Angabe von Nebenwirkungen und Gegenanzeigen geworben werden. Seit Mitte der Neunzigerjahre reicht es, nach der Werbung den Standardsatz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ einzublenden und vorzulesen. Diese Regelung gilt seit Mitte 1998 auch für die
Schlagworte
Arzneimittelwerbung
Risiken
Nebenwirkungen
Verbraucher
Informationsbedarf
Selbstmedikation
Befragung
Gesundheitsdienst
Apotheker
Generika
Drug Industry
Drug Advertising
Drug Side Effects
Consumer Advocacy
Self Medication
Surveys