CareLit Fachartikel
Ohrfeige
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
427995
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes sind in den letzten Jahren gelockert worden. Im Fernsehen und Rundfunk darf für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Angabe von Nebenwirkungen und Gegenanzeigen geworben werden. Seit Mitte der Neunzigerjahre reicht es, nach der Werbung den Standardsatz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ einzublenden und vorzulesen. Diese Regelung gilt seit Mitte 1998 auch für die
Schlagworte
Arzneimittelwerbung
Nebenwirkungen
Risiken
Selbstmedikation
Verbraucherwünsche
Informationsbedarf
Generika
Arzneimittelumsatz
Ärzte
Gesundheitsdienst
Drug Advertising
Drug Side Effects
Self Medication
Consumer Behavior
Information Seeking Behavior
Generic Drugs