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Arztpraxen/Sozialversicherung: Alle vier Jahre eine Betriebsprüfung

Jung, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
428194
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Jung, M.
Ausgabe
Heft 45 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

N iedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen, wie andere Arbeitgeber auch, in Zukunft damit rechnen, alle vier Jahre daraufhin überprüft zu werden, ob sie ihre Meldeund Beitragsabführungspflichten zur Sozialversicherung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt erfüllt haben. Für die Prüfungen sind seit einiger Zeit die Rentenversicherungsträger zuständig. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin, ist nach den Absprachen der Rentenversicherungsträger untereinander

Schlagworte

Betriebsprüfung Sozialversicherung Arztpraxen Rentenversicherung Arbeitgeber Beitragsbescheid Ordnungswidrigkeit Prüfmitarbeiter Personalabrechnung Widerspruch Social Insurance Employers Medical Practice Health Insurance Administrative Personnel Social Security