CareLit Fachartikel
Arztpraxen/Sozialversicherung: Alle vier Jahre eine Betriebsprüfung
Jung, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
428194
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
N iedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen, wie andere Arbeitgeber auch, in Zukunft damit rechnen, alle vier Jahre daraufhin überprüft zu werden, ob sie ihre Meldeund Beitragsabführungspflichten zur Sozialversicherung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt erfüllt haben. Für die Prüfungen sind seit einiger Zeit die Rentenversicherungsträger zuständig. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin, ist nach den Absprachen der Rentenversicherungsträger untereinander
Schlagworte
Betriebsprüfung
Sozialversicherung
Arztpraxen
Rentenversicherung
Arbeitgeber
Beitragsbescheid
Ordnungswidrigkeit
Prüfmitarbeiter
Personalabrechnung
Widerspruch
Social Insurance
Employers
Medical Practice
Health Insurance
Administrative Personnel
Social Security