CareLit Fachartikel
Abrechnung aus dem Netz
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
428195
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
N iedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen, wie andere Arbeitgeber auch, in Zukunft damit rechnen, alle vier Jahre daraufhin überprüft zu werden, ob sie ihre Meldeund Beitragsabführungspflichten zur Sozialversicherung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt erfüllt haben. Für die Prüfungen sind seit einiger Zeit die Rentenversicherungsträger zuständig. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin, ist nach den Absprachen der Rentenversicherungsträger untereinander
Schlagworte
Betriebsprüfung
Sozialversicherung
Arbeitgeber
Rentenversicherung
Beitragsbescheid
Steuerberater
Ordnungswidrigkeit
Mitteilung
Erstattungsanspruch
Internetservice
Social Insurance
Employers
Insurance
Health
Social Security
Administrative Law