CareLit Fachartikel

Neuerung im BGB: Kündigung seit kurzem nur noch schriftlich

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
428282
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 44 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2962 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 97½Heft 44½3. November 2000 Im Rahmen des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes wurde ein neuer § 623 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angefügt: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. “ Bislang war es nicht vorgeschrieben, ein Arbeitsverhältnis schriftlich zu beenden. Zwar wurde in der Praxis die Schriftform häufig aus Beweissicherungszwecken bevorzugt.

Schlagworte

Kündigung Arbeitsverhältnis Schriftform Beweissicherung BGB Aufhebungsvertrag Formvorschriften Eigenhändigkeit Rechtsstreitigkeiten Treu und Glauben Employment Termination Legal Documents Evidence Contracts Labor Law Written Communication