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Neuerung im BGB: Kündigung seit kurzem nur noch schriftlich
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
428282
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2962 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 97½Heft 44½3. November 2000 Im Rahmen des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes wurde ein neuer § 623 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angefügt: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. “ Bislang war es nicht vorgeschrieben, ein Arbeitsverhältnis schriftlich zu beenden. Zwar wurde in der Praxis die Schriftform häufig aus Beweissicherungszwecken bevorzugt.
Schlagworte
Kündigung
Arbeitsverhältnis
Schriftform
Beweissicherung
BGB
Aufhebungsvertrag
Formvorschriften
Eigenhändigkeit
Rechtsstreitigkeiten
Treu und Glauben
Employment Termination
Legal Documents
Evidence
Contracts
Labor Law
Written Communication