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Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein „kollektiver Irrweg“

Nedelmann, C. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
428330
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Nedelmann, C.
Ausgabe
Heft 43 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D as Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Ansicht vertreten, dass die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes geeignet sind, die von Cannabis ausgehenden Gefahren zu verringern und die Verbreitung der Droge zu beschränken. Diese Ansicht wird von der Realität widerlegt: Die von Cannabis ausgehenden Gefahren sind geringer als die der legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Die Verbreitung der Droge wird durch das Verbot nicht beschränkt, sondern sogar gefördert. Der Rechtsphilosoph Michael

Schlagworte

Drogenpolitik Cannabis Verbot Gesundheitsgefahren Sucht Abhängigkeit Konsumverhalten Verkehrssicherheit Psychosen Genussmittel Forschung Legalisierung Drug Policy Substance-Related Disorders Psychotic Disorders Substance Abuse