CareLit Fachartikel
51. Nürnberger Fortbildungskongress der Bayerischen Landesärztekammer
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
428716
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
geordnete vertreten. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Die Zahl der Abgeordneten ist auf 250 begrenzt. Jede Ärztekammer erhält zwei Sitze als Basisvertretung. Die restlichen Sitze werden nach dem „d’Hondtschen Verfahren“ vergeben, bezogen auf die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ärztekammern. (4) Der Deutsche Ärztetag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten des Deutschen Ärztetages anwesend ist. (5) Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages werden mit einfacher
Schlagworte
Deutscher Ärztetag
Ärztekammer
Vorstand
Abstimmung
Wahlverfahren
Fortbildung
Therapieempfehlung
Arzneimittelkommission
Morbus Crohn
rheumatoide Arthritis
arteriellen Hypertonie
Reizdarmsyndrom
Medical Education
Physician's Role
Hypertension
Crohn Disease