CareLit Fachartikel
Europäischer Gerichtshof: Grundsatzentscheidungen für die Gesundheitspolitik
Münnich, F.E. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
428827
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ten beim Menschen sieht ausdrücklich keine namentliche Meldung oder Offenbarung von HIV-Infizierten vor. Solange der Gesetzgeber eine klare Aussage zur Meldepflicht nicht trifft, kann dem einzelnen Arzt nicht die Verantwortung zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtend aufgebürdet werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beruht für den Arzt darauf, dass er den Aussagen und Zusagen seines Patienten vertrauen muss und kann. Wenn der Arzt darlegt, den HIV-Infizierten
Schlagworte
Europäischer Gerichtshof
Gesundheitspolitik
Sozialpolitik
Meldepflicht
Schweigepflicht
Sachleistungsprinzip
Freizügigkeit
Arzneimittelversorgung
Dienstleistungsverkehr
Kartellrecht
Health Policy
Social Policy
Patient Confidentiality
HIV
Pharmaceutical Services
European Union