CareLit Fachartikel

Europäischer Gerichtshof: Grundsatzentscheidungen für die Gesundheitspolitik

Münnich, F.E. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
428827
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Münnich, F.E.
Ausgabe
Heft 37 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

ten beim Menschen sieht ausdrücklich keine namentliche Meldung oder Offenbarung von HIV-Infizierten vor. Solange der Gesetzgeber eine klare Aussage zur Meldepflicht nicht trifft, kann dem einzelnen Arzt nicht die Verantwortung zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtend aufgebürdet werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beruht für den Arzt darauf, dass er den Aussagen und Zusagen seines Patienten vertrauen muss und kann. Wenn der Arzt darlegt, den HIV-Infizierten

Schlagworte

Europäischer Gerichtshof Gesundheitspolitik Sozialpolitik Meldepflicht Schweigepflicht Sachleistungsprinzip Freizügigkeit Arzneimittelversorgung Dienstleistungsverkehr Kartellrecht Health Policy Social Policy Patient Confidentiality HIV Pharmaceutical Services European Union