CareLit Fachartikel
Gruppe der Nervenärzte: Zugehörigkeit von Psychiatern und Neurologen
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
428945
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine medizinische Maßnahme gehört nicht zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sie keine Sicherheit für den Heilerfolg bietet. Der Kläger hat laut Bundessozialgericht keinen Anspruch gegen seine Krankenkasse darauf, dass seine intakten Amalgamfüllungen durch Füllungen aus Glasionomerzement ersetzt werden. Dass das aus Amalgamfüllungen freigesetzte Quecksilber Beschwerden verursachen könnte, sei nicht ausgeschlossen, aber nach dem derzeitigen Stand der medizinischen
Schlagworte
Nervenärzte
Psychiater
Neurologen
Amalgamfüllungen
Gesetzliche Krankenversicherung
Heilerfolg
Therapie
Krankenkasse
Psychiatry
Neurology
Dental Amalgam
Health Insurance
Treatment Outcome
Medical Necessity
Deutsches Ärzteblatt