CareLit Fachartikel
Vertragsrecht: Neue Kommission
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 34 · S. 1 bis 1
Dokument
429034
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V E R S I C H E R U N G E N Sturmschäden versichert Bei Windgeschwindigkeiten ab 70 km/h, also etwa Windstärke 8, werden sämtliche Schäden in der Regel von der Gebäude-, Hausratund Autokaskoversicherung gedeckt. Gebäudeschäden ersetzt grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abdeckt oder Fensterscheiben zerstört, sind Folgeschäden, die zum Beispiel durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden durch
Schlagworte
Versicherungen
Sturmschäden
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Kaskoversicherung
Vertragsrecht
Sachverständigenkommission
Rückstellungen
Haftung
Transportversicherung
Insurance
Storm Damage
Liability
Property Insurance
Transport Insurance
Health Insurance