CareLit Fachartikel
Schreck nach 99 Jahren
PER · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
429093
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schreck nach 99 Jahren Statt ein Grundstück zu kaufen, können Bauherren sich um ein Erbbaurecht bemühen. Die Erbpacht beträgt in der Regel jährlich drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes. Erbbaurechte werden meist von den Kirchen oder von den Kommunen vergeben. Den vermeintlichen Vorteilen stehen aber auch Nachteile gegenüber. Ein Erbpacht-Grundstück kommt vor allem in den ersten zwanzig bis dreißig Jahren erheblich günstiger als finanziertes Bauland. Für Familien mit knappem Einkommen und
Schlagworte
Erbbaurecht
Erbpacht
Grundstück
Bauherren
Entschädigung
Jugendarbeitslosigkeit
Land Tenure
Real Property
Economic Assistance
Employment
Youth
Housing
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