CareLit Fachartikel
Ambulante Versorgung: Punktwertsturz
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
429206
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Transplantationsgesetz Umsetzung genehmigt Organentnahme und -vermittlung sind jetzt vertraglich geregelt. ie Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Entnahme und Vermittlung von Organen vertraglich geregelt. Diese Aufgabe war ihnen 1997 im Transplantationsgesetz übertragen worden. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Verträge genehmigt. Künftig koordiniert die Deutsche Stiftung Organtransplantation die Entnahme von
Schlagworte
ambulante Versorgung
Punktwertsturz
Fachärzte
Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung
Organspende
Health Care Delivery
Organ Transplantation
Physician's Practice Patterns
Health Care Reform
Patient Education
Health Policy
Deutsches Ärzteblatt