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Abrechnung von Besuchen: Arztzimmer im Gebäude eines Samariterstiftes

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 30 · S. 1 bis 1

Dokument
429270
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 30 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2054 Deutsches ÄrzteblattJg. 97Heft 3028. Juli 2000 Eine Vertragsärztin, die ihre Praxisräume auf dem Gelände eines Samariterstiftes hat, führt bei der Behandlung von Heimbewohnern keine Besuche im Sinne des EBM durch. Zwischen der Ärztin und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) war strittig, ob die KV in Abrechnungen die Gebührennummern 25, 26 und 32 EBM zu Recht gestrichen hat. Dem Landessozialgericht Baden-Württemberg zufolge hat die Ärztin den Leistungsinhalt dieser Gebührennummern

Schlagworte

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