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Schwangerschaftsabbruch: Memmingen, zum Letzten
Jachertz, N. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
429592
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-1625 Seite eins Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 24, 16. Juni 2000 D as Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Dr. Horst Theissen, ehedem Gynäkologe in Memmingen, gegen die Verurteilung wegen Schwangerschaftsabbruchs nicht zur Entscheidung angenommen. Damit hat die Justiz ihren Schlussstrich unter einen der umstrittensten „Abtreibungsprozesse“ der alten Bundesrepublik gezogen. Memmingen bleibt gleichwohl in der Erinnerung. Theissen war 1989 wegen einer Vielzahl von
Schlagworte
Schwangerschaftsabbruch
Memmingen
Bundesverfassungsgericht
Dr. Horst Theissen
Prozessführung
Patientinnen
Sozialhilfeempfänger
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesundheitspolitik
Regress
Kosten
Abortion
Health Policy
Social Welfare
Health Insurance
Legal Issues