CareLit Fachartikel
Psychotherapie: Wer hat die Musik bestellt?
Lechner, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
429688
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-1562 Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 23, 9. Juni 2000 S P E K T R U M LESERBRIEFE Zu dem Beitrag „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ von Petra Bühring in Heft 19/2000: Wer hat die Musik bestellt? „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. “ – Dieser Aussage stimme ich zu. Jede Kasse sollte für jede genehmigte Psychotherapiestunde mindestens 145 DM an die KV in einen eigenen Psychotherapietopf abführen, zusätzlich zur „medizinischen Kopfpauschale“. Aber wer hat die Musik
Schlagworte
Psychotherapie
Gesundheitsreform
Krankenkassen
Psychotherapeuten
Ärzte
Qualitätssicherung
Patientenversorgung
Erstattungsverfahren
KV-System
Mindestpunktwert
Psychotherapy
Health Care Reform
Health Insurance
Psychotherapists
Physicians
Quality Assurance