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Genehmigung einer Zweigsprechstunde: Bedürfnis der Bevölkerung muss vorliegen

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 23 · S. 1 bis 1

Dokument
429732
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 23 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die auf der Grundlage des § 18 Abs. 1 Satz 2 Berufsordnung erteilte Genehmigung, eine Zweigpraxis zu führen, berechtigt nicht zur Behandlung beziehungsweise Abrechnung bei Kassenpatienten. Nach Meinung des Verwaltungsgerichts Münster ist außer der heilberufsrechtlichen Genehmigung der Ärztekammer eine gesonderte, vor den Sozialgerichten zu erstreitende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Bei der Frage, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, um eine Sprechstunde an

Schlagworte

Genehmigung Zweigsprechstunde Bedürfnis Bevölkerung Verwaltungsgericht Versicherungsschutz Mahnung Zahlungsfrist Arztdichte Versorgungsnotstand Health Care Reform Health Services Accessibility Medical Staff Insurance Health Legal Liability