CareLit Fachartikel
Genehmigung einer Zweigsprechstunde: Bedürfnis der Bevölkerung muss vorliegen
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
429732
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die auf der Grundlage des § 18 Abs. 1 Satz 2 Berufsordnung erteilte Genehmigung, eine Zweigpraxis zu führen, berechtigt nicht zur Behandlung beziehungsweise Abrechnung bei Kassenpatienten. Nach Meinung des Verwaltungsgerichts Münster ist außer der heilberufsrechtlichen Genehmigung der Ärztekammer eine gesonderte, vor den Sozialgerichten zu erstreitende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Bei der Frage, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, um eine Sprechstunde an
Schlagworte
Genehmigung
Zweigsprechstunde
Bedürfnis
Bevölkerung
Verwaltungsgericht
Versicherungsschutz
Mahnung
Zahlungsfrist
Arztdichte
Versorgungsnotstand
Health Care Reform
Health Services Accessibility
Medical Staff
Insurance
Health
Legal Liability