CareLit Fachartikel
Haushaltshilfe anmelden
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
429744
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haushaltshilfe anmelden Haushälterinnen, Putzhilfen, Gartenhilfen, Babysitter, Aupair-Mädchen stehen wie andere Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Haushaltsvorstand als Arbeitgeber ergibt sich daraus die gesetzliche Verpflichtung, die Beschäftigung von Personen im Haushalt binnen einer Woche dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu melden – auch wenn sie nur stundenweise oder vorübergehend regelmäßig erfolgt. Darauf weist der Bundesverband der
Schlagworte
Haushaltshilfe
Unfallversicherung
Arbeitgeber
Anmeldung
Schadensersatzansprüche
Versicherungsschutz
Haftungsfreistellung
Beschäftigung
Beiträge
Heilbehandlung
Berufshilfe
Internetversicherung
Household Services
Insurance
Accident
Employers