CareLit Fachartikel
Geschäfte übers Internet
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
429745
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haushaltshilfe anmelden Haushälterinnen, Putzhilfen, Gartenhilfen, Babysitter, Aupair-Mädchen stehen wie andere Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Haushaltsvorstand als Arbeitgeber ergibt sich daraus die gesetzliche Verpflichtung, die Beschäftigung von Personen im Haushalt binnen einer Woche dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu melden – auch wenn sie nur stundenweise oder vorübergehend regelmäßig erfolgt. Darauf weist der Bundesverband der
Schlagworte
Haushaltshilfe
Unfallversicherung
Arbeitgeber
Versicherungsschutz
Internet
Lebensversicherung
Direktversicherer
Kundenberatung
Schadensersatz
Haftungsfreistellung
Household Services
Insurance
Health
Life
Employer Liability
Accident Insurance