CareLit Fachartikel
Führen einer Facharztbezeichnung: „Facharzt für Sportmedizin“ ist zulässig
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
429878
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-1482 Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 21, 26. Mai 2000 Es gibt keine vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls dafür, alle Facharztbezeichnungen, die nicht in der Weiterbildungsordnung des Landes Baden-Württemberg enthalten sind, ohne Rücksicht auf ihren Informationswert für die Patienten generell zu verbieten. Der Beschwerdeführer darf seine in der DDR erworbene Bezeichnung „Facharzt für Sportmedizin“ führen, obwohl nach dem Kammergesetz BadenWürttemberg nur die Führung der in der
Schlagworte
Facharzt
Sportmedizin
Weiterbildung
Gemeinwohl
Belegarzt
Erreichbarkeit
medizinische Kompetenz
Patienteninformation
Kammergesetz
Bundesverfassungsgericht
Medical Education
Sports Medicine
Legal Issues
Patient Care
Professional Competence
Health Policy