CareLit Fachartikel

Führen einer Facharztbezeichnung: „Facharzt für Sportmedizin“ ist zulässig

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
429878
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 21 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A-1482 Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 21, 26. Mai 2000 Es gibt keine vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls dafür, alle Facharztbezeichnungen, die nicht in der Weiterbildungsordnung des Landes Baden-Württemberg enthalten sind, ohne Rücksicht auf ihren Informationswert für die Patienten generell zu verbieten. Der Beschwerdeführer darf seine in der DDR erworbene Bezeichnung „Facharzt für Sportmedizin“ führen, obwohl nach dem Kammergesetz BadenWürttemberg nur die Führung der in der

Schlagworte

Facharzt Sportmedizin Weiterbildung Gemeinwohl Belegarzt Erreichbarkeit medizinische Kompetenz Patienteninformation Kammergesetz Bundesverfassungsgericht Medical Education Sports Medicine Legal Issues Patient Care Professional Competence Health Policy