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TOP IIa: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung: Sachliche Information des Patienten erhält Vorrang

Krüger-Brand, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
429916
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Krüger-Brand, H.E.
Ausgabe
Heft 20 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

atienten haben nicht nur einen Anspruch darauf, vor unseriöser Information geschützt zu werden, sondern sie haben auch einen Anspruch darauf, die für sie notwendige Information zu erhalten. Diese Information benötigen sie, um ihr Recht auf freie Arztwahl und ihr Recht auf Selbstbestimmung bei der Behandlung wirksam ausüben zu können“, begründete Dr. med. Dieter Everz, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Vorsitzender des Ausschusses und der Ständigen Konferenz „Berufsordnung für

Schlagworte

Patienteninformation Berufsordnung ärztliche Werbung Transparenz Selbstbestimmung Gesundheitsinformationen Praxisschilder Qualifikationen Patient Education Professional Ethics Health Information Medical Advertising Physician's Role Medical Practice Deutsches Ärzteblatt