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TOP IIb: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung: Der Praxisverbund soll allgemein zulässig sein

Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
429917
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klinkhammer, G.
Ausgabe
Heft 20 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Versorgungsauftrag eines Praxisverbundes ist künftig nicht mehr nur auf die GKV-Versorgung beschränkt. Diese wesentliche Änderung der (Muster-)Berufsordnung wurde vom 103. Deutschen Ärztetag in Köln beschlossen. Ärzte dürfen demnach, auch ohne sich zu einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammenzuschließen, eine Kooperation verabreden (Praxisverbund). Diese kann auch bestimmte Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung oder Versorgungsbereitschaft umfassen. Integration

Schlagworte

Praxisverbund Berufsordnung GKV-Versorgung Kooperation Qualitätssicherung Gesundheitswesen Ärztekammer Gemeinschaftspraxis Integration Strukturverträge Niederlassung Versorgungsauftrag Health Care Reform Professional Practice Health Policy Medical Staff