CareLit Fachartikel
Kündigung: Neues Recht von Mai an - Die Schriftform wird noch wichtiger
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
430077
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
E ine wichtige Änderung im Arbeitsrecht gilt von Mai an: Soll ein Arbeitsvertrag beendet werden, so ist das nur noch schriftlich möglich. „Spontankündigungen“ werden damit eingeschränkt, Nachweisprobleme auf ein Minimum reduziert. Bisher war es so, dass eine mündliche Kündigung wirksam war – wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dies nachweisen konnten. Es liegt auf der Hand, dass das oftmals nicht möglich war, etwa weil keine Zeugen zugegen waren oder solche, die sich nicht „erinnern“ konnten.
Schlagworte
Kündigung
Arbeitsrecht
Schriftform
Arbeitsvertrag
Rechtssicherheit
Aufhebungsvertrag
Befristung
Arbeitsverhältnis
mündliche Kündigung
Eigenhändige Unterschrift
Employment Termination
Labor Law
Written Communication
Employment Contracts
Legal Certainty
Contract Law