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Kündigung: Neues Recht von Mai an - Die Schriftform wird noch wichtiger

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
430077
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 18 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

E ine wichtige Änderung im Arbeitsrecht gilt von Mai an: Soll ein Arbeitsvertrag beendet werden, so ist das nur noch schriftlich möglich. „Spontankündigungen“ werden damit eingeschränkt, Nachweisprobleme auf ein Minimum reduziert. Bisher war es so, dass eine mündliche Kündigung wirksam war – wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dies nachweisen konnten. Es liegt auf der Hand, dass das oftmals nicht möglich war, etwa weil keine Zeugen zugegen waren oder solche, die sich nicht „erinnern“ konnten.

Schlagworte

Kündigung Arbeitsrecht Schriftform Arbeitsvertrag Rechtssicherheit Aufhebungsvertrag Befristung Arbeitsverhältnis mündliche Kündigung Eigenhändige Unterschrift Employment Termination Labor Law Written Communication Employment Contracts Legal Certainty Contract Law