CareLit Fachartikel
Organentnahme bei lebenden Spendern: Verfassungsmäßigkeit des Transplantationsgesetzes
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
430323
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 8 Abs. 1 Transplantationsgesetz, der bestimmt, dass die Entnahme von Organen, die sich nicht wieder bilden können, nur zulässig ist zum Zweck der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen, ist verfassungsgemäß. Geklagt hatte ein 46 Jahre alter Dialysepatient, der nach eigener Aussage im Familienumfeld keinen geeigneten Spender hat. Das Verbot der
Schlagworte
Organentnahme
lebende Spender
Transplantationsgesetz
Verfassungsmäßigkeit
Grundgesetz
Freiwilligkeit
Organspende
Gesundheitsgefährdung
HIV
ärztliches Schweigegebot
Schmerzensgeld
Aufklärungspflicht
Organ Donation
Living Donors
Transplantation Law
Constitutional Law