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Organentnahme bei lebenden Spendern: Verfassungsmäßigkeit des Transplantationsgesetzes

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
430323
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 15 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

§ 8 Abs. 1 Transplantationsgesetz, der bestimmt, dass die Entnahme von Organen, die sich nicht wieder bilden können, nur zulässig ist zum Zweck der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen, ist verfassungsgemäß. Geklagt hatte ein 46 Jahre alter Dialysepatient, der nach eigener Aussage im Familienumfeld keinen geeigneten Spender hat. Das Verbot der

Schlagworte

Organentnahme lebende Spender Transplantationsgesetz Verfassungsmäßigkeit Grundgesetz Freiwilligkeit Organspende Gesundheitsgefährdung HIV ärztliches Schweigegebot Schmerzensgeld Aufklärungspflicht Organ Donation Living Donors Transplantation Law Constitutional Law