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Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
430491
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hinweis auf Ausschluss Der Vertreter einer Kaskoversicherung muss einen Interessenten vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, dass die Versicherung ohne besondere Vereinbarung nicht im außereuropäischen Ausland gilt, wenn „besondere Umstände auf die nahe liegende Nutzung des Fahrzeugs im außereuropäischen Ausland“ hindeuten. Das ist aber nicht schon allein deshalb anzunehmen, weil der Kunde türkischer Staatsbürger ist. (Oberlandesgericht Hamm, Az. : 20 W 18/99) WB Unnötige Versicherung
Schlagworte
Kaskoversicherung
Versicherungsschutz
Hausratversicherung
Glasversicherung
Schüler-Unfallversicherung
private Unfallversicherung
Pelzjacke
Lebensversicherung
Arbeitsunfähigkeitszeiten
arglistiges Verschweigen
Insurance
Accident Insurance
Home Insurance
Life Insurance
Disability Insurance
Insurance Fraud