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Biostoffverordnung: Ein Beitrag zum Arbeitsschutz

Bicker, H.J.; Manke, U.; Schumachers, R.; Scholze, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
430599
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Bicker, H.J.; Manke, U.; Schumachers, R.; Scholze, A.
Ausgabe
Heft 11 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

eit 1. April 1999 gilt auch für den Arzt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung; BioStoffV). Sie soll Beschäftigte vor einer Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei Kontakten mit biologischen Arbeitsstoffen schützen. So können Beschäftigte im Gesundheitswesen mit biologischen Arbeitsstoffen direkt in Kontakt kommen, zum Beispiel bei der Blutentnahme. Unterschieden wird zwischen gezielten und nicht gezielten

Schlagworte

Biostoffverordnung Arbeitsschutz biologische Arbeitsstoffe Gefährdungsbeurteilung Hygienemaßnahmen Impfungen Arbeitsmedizin Infektionsrisiko Schutzstufen Gesundheitswesen Biological Products Occupational Health Risk Assessment Infection Control Safety Management Health Personnel