CareLit Fachartikel
Werbung für ein Praxisnetz: Information der Patienten nicht unzulässig
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
430629
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-720 Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 11, 17. März 2000 Eine unlautere Werbung liegt dann vor, wenn in einer Broschüre über ein Praxisnetz mehr Aussagen enthalten sind, als es zur Unterrichtung der Versicherten unerlässlich ist. Die beklagte Krankenversicherung hatte sich an dem Modellvorhaben „Praxisnetz Berliner Ärzte“ beteiligt. Ziel ist es, Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die Krankenkasse übersandte an ihre Versicherten Broschüren, um diese für eine
Schlagworte
Werbung
Praxisnetz
Patienteninformation
Krankenversicherung
Arztwechsel
rechtliches Gehör
Advertising
Health Care Quality
Patient Education
Health Insurance
Physician-Patient Relations
Legal Rights
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