CareLit Fachartikel
Haftung einer Gemeinschaftspraxis: Verletzung ärztlicher Pflichten bei 46-jähriger Schwangeren
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
430791
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-552 Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 9, 3. März 2000 Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis, die nach außen gleichartige Leistungen auf einem Fachgebiet erbringen, haften gegenüber Kassenpatienten vertraglich als Gesamtschuldner für die Versäumnisse des behandelnden Arztes. Die 46-jährige Klägerin erschien in der Gemeinschaftspraxis und äußerte gegenüber dem behandelnden Gynäkologen die Vermutung, sie sei schwanger. Ein Test sei positiv ausgefallen. Die vom Gynäkologen veranlasste histologische
Schlagworte
Haftung
Gemeinschaftspraxis
ärztliche Pflichten
Schwangerschaft
Trisomie 21
Schadensersatzklage
Liability
Medical Errors
Pregnancy
Down Syndrome
Legal Liability
Medical Practice
Deutsches Ärzteblatt