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Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse – Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede

Behrmann, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
430864
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Behrmann, J.
Ausgabe
Heft 8 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

W enn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (AU) sowie deren voraussichtliche Dauer vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Die Bescheinigung kann nur von einem approbierten Arzt ausgestellt werden. Kassenärzte haben dabei die AU-Richtlinien zu beachten, die beispielsweise eine Rückdatierung nur ausnahmsweise und höchstens bis zu zwei

Schlagworte

Arbeitsunfähigkeit Mutterschutz ärztliche Bescheinigung Entgeltfortzahlung Beschäftigungsverbot Krankheitswert Sick Leave Maternity Leave Medical Certificates Employment Work Capacity Legal Liability Deutsches Ärzteblatt