Richtlinien für die Warteliste und für die Organvermittlung
Schreiber, H.; Haverich, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Richtlinien für die Warteliste und die Organvermittlung regeln die Vergabe von Organen in Deutschland. Aufgrund der begrenzten Anzahl übertragbarer Organe von Verstorbenen reicht das Angebot nicht aus, um den aktuellen Bedarf an Organtransplantaten zu decken. Das Transplantationsgesetz vom 5. November 1997 wurde eingeführt, um die Vergabe von Organen transparent und gerecht zu gestalten. Es legt Kriterien fest, die bei der Aufnahme in die Warteliste sowie bei der Zuteilung von Organen berücksichtigt werden müssen, um eine faire und bedarfsgerechte Verteilung zu gewährleisten. Ziel ist es,