CareLit Fachartikel
Teilzeittätigkeit und Weiterbildung: Vereinbarkeit mit Europäischem Gemeinschaftsrecht
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
431098
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelung des Hamburgischen Ärztegesetzes, wonach im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin die vorgeschriebene Weiterbildung in einer Praxis für Allgemeinmedizin mindestens sechs Monate lang in Vollzeit erfolgen muss, verstößt nicht gegen Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Teil der Weiterbildung ganztägig Der Antrag der Klägerin, die Bezeichnung „Praktische Ärztin“ zu führen, ist von der Ärztekammer mit der Begründung abgelehnt worden, sie habe einen
Schlagworte
Teilzeittätigkeit
Weiterbildung
Europäisches Gemeinschaftsrecht
Allgemeinmedizin
Diskriminierungsverbot
Vollzeitweiterbildung
Education
Medical
Gender Discrimination
Legal Aspects
Medical Education
General Practice
European Union
Deutsches Ärzteblatt