CareLit Fachartikel

Teilzeittätigkeit und Weiterbildung: Vereinbarkeit mit Europäischem Gemeinschaftsrecht

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
431098
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 5 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Regelung des Hamburgischen Ärztegesetzes, wonach im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin die vorgeschriebene Weiterbildung in einer Praxis für Allgemeinmedizin mindestens sechs Monate lang in Vollzeit erfolgen muss, verstößt nicht gegen Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Teil der Weiterbildung ganztägig Der Antrag der Klägerin, die Bezeichnung „Praktische Ärztin“ zu führen, ist von der Ärztekammer mit der Begründung abgelehnt worden, sie habe einen

Schlagworte

Teilzeittätigkeit Weiterbildung Europäisches Gemeinschaftsrecht Allgemeinmedizin Diskriminierungsverbot Vollzeitweiterbildung Education Medical Gender Discrimination Legal Aspects Medical Education General Practice European Union Deutsches Ärzteblatt