CareLit Fachartikel

„Geständnis„: gilt verbindlich

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
431106
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

„Geständnis“ gilt verbindlich Gibt eine Frau an, durch ungeschicktes Verhalten (hier: Hochkommen aus der Hocke beim Versuch, ein Foto zu machen) gegen ein Motorrad gestürzt zu sein, was eine Kettenreaktion mit der Beschädigung weiterer Motorräder zur Folge hatte, so kann ihre Privathaftpflichtversicherung nicht einwenden, der Vorgang habe sich anders abgespielt. Sie muss den Schaden regulieren. (SchleswigHolsteinisches Oberlandesgericht, Az. : 9 U 19/98) WB Vergleich: Debeka vorn Bei einem

Schlagworte

Geständnis Privathaftpflichtversicherung Motorrad Kettenreaktion Brandschaden Hausarzt Kunstversicherung Gesundheitswesen Facharztkosten Qualitätsurteil grobe Fahrlässigkeit Sorgfaltspflicht Liability Insurance Medical Care Art Insurance Quality of Health Care