CareLit Fachartikel
Nordstern für Kunst
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
431109
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Geständnis“ gilt verbindlich Gibt eine Frau an, durch ungeschicktes Verhalten (hier: Hochkommen aus der Hocke beim Versuch, ein Foto zu machen) gegen ein Motorrad gestürzt zu sein, was eine Kettenreaktion mit der Beschädigung weiterer Motorräder zur Folge hatte, so kann ihre Privathaftpflichtversicherung nicht einwenden, der Vorgang habe sich anders abgespielt. Sie muss den Schaden regulieren. (SchleswigHolsteinisches Oberlandesgericht, Az. : 9 U 19/98) WB Vergleich: Debeka vorn Bei einem
Schlagworte
Kunstversicherung
Hausarzt
Privathaftpflicht
Brandschutz
Versicherungsschutz
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Fire
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