CareLit Fachartikel

Euthanasie-Gesetzgebung in den Niederlanden: Transparenz schaffen, Ärzte absichern

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
431230
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 3 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

eeuwarden, 23. Februar 1973: Eine Ärztin steht vor Gericht, weil sie ihrer Mutter eine tödliche Dosis Morphium verabreicht hat. Die schwer kranke Frau hatte ihren Tod ausdrücklich gewünscht. Vor Gericht erklärt der niederländische „Inspektor für Volksgesundheit“, der als Sachverständiger geladen ist, dass es die Mehrzahl der niederländischen Ärzte nicht mehr für richtig erachtet, das Leben bestimmter Patienten bis zum „bitteren Ende“ zu verlängern. Ärztliche Sterbehilfe sei in bestimmten Fällen

Schlagworte

Euthanasie Sterbehilfe Ärzte Gericht Patienten Leiden Gesetzgebung Niederlande Palliativmedizin Suizidhilfe Ethik Rechtssicherheit Euthanasia Physician-Assisted Suicide Terminal Care Pain Management