CareLit Fachartikel
Internet-Apotheken in den USA sollen stärker kontrolliert werden
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
431291
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Meldepflicht bei Abbrüchen mit Mifegyne BONN. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass Inhaber von Arztpraxen und Leiter von Krankenhäusern, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, entsprechend § 18 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verpflichtet sind, die erforderlichen Angaben ohne Namensnennung der Schwangeren auf dem Erhebungsvordruck des Statistischen Bundeamtes jeweils nach Quartalsende zu melden. Das gilt auch für Schwangerschaftsabbrüche unter Verwendung
Schlagworte
Internet-Apotheken
Kontrolle
Medikamente
Gesundheitsschutz
Arzneimittel
Mifegyne
Schwangerschaftsabbrüche
Bundesbehörden
Food and Drug Administration
Geldstrafen
Internet Pharmacies
Drug Regulation
Health Policy
Abortion
Mifepristone
Drug Approval