CareLit Fachartikel
Defekte Chipkarten-Lesegeräte
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
431294
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Meldepflicht bei Abbrüchen mit Mifegyne BONN. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass Inhaber von Arztpraxen und Leiter von Krankenhäusern, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, entsprechend § 18 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verpflichtet sind, die erforderlichen Angaben ohne Namensnennung der Schwangeren auf dem Erhebungsvordruck des Statistischen Bundeamtes jeweils nach Quartalsende zu melden. Das gilt auch für Schwangerschaftsabbrüche unter Verwendung
Schlagworte
Chipkarten
Lesegeräte
Mifegyne
Schwangerschaftsabbruch
Arzneimittel
Gesundheitsschutz
Batterieleistung
elektronische Bauteile
EU-Gesundheitsminister
Internet-Apotheken
Abortion
Drug Approval
Drug Industry
Health Policy
Medical Devices
Pharmaceuticals