CareLit Fachartikel
Arzneiverordnungen plus Arzneimitteldatenbank: Gesicherte Arzneitherapie mit EDV-Unterstützung
Krüger-Brand, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 51 · S. 1 bis 1
Dokument
431357
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Pathologe, der nach schriftlich dokumentierter Zustimmung zur Obduktion ein Organ entnimmt, handelt rechtmäßig. Ob dies bei nur mangelhafter Aufklärung über das Wesen einer Obduktion ethisch zu verantworten ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten und dessen Angehörigen sollte auch in bezug auf Obduktionen so verstanden werden, daß nicht mit dem Begriff „Entnahme von Gewebeproben“ euphemistisch ein Sachverhalt verschleiert, sondern vielmehr offen um
Schlagworte
Arzneiverordnungen
Arzneimitteldatenbank
Obduktion
Qualitätssicherung
Pathologie
medizinische Ethik
Patientenaufklärung
klinische Diagnostik
Drug Prescriptions
Drug Information Services
Autopsy
Quality Assurance
Health Care
Medical Ethics
Patient Education
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