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Arzneiverordnungen plus Arzneimitteldatenbank: Gesicherte Arzneitherapie mit EDV-Unterstützung

Krüger-Brand, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
431357
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Krüger-Brand, H.E.
Ausgabe
Heft 51 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Pathologe, der nach schriftlich dokumentierter Zustimmung zur Obduktion ein Organ entnimmt, handelt rechtmäßig. Ob dies bei nur mangelhafter Aufklärung über das Wesen einer Obduktion ethisch zu verantworten ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten und dessen Angehörigen sollte auch in bezug auf Obduktionen so verstanden werden, daß nicht mit dem Begriff „Entnahme von Gewebeproben“ euphemistisch ein Sachverhalt verschleiert, sondern vielmehr offen um

Schlagworte

Arzneiverordnungen Arzneimitteldatenbank Obduktion Qualitätssicherung Pathologie medizinische Ethik Patientenaufklärung klinische Diagnostik Drug Prescriptions Drug Information Services Autopsy Quality Assurance Health Care Medical Ethics Patient Education Deutsches Ärzteblatt