CareLit Fachartikel
Abrechnung: Verschlüsselungspflicht von Diagnosen
Brenner, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
431442
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ertragsärzte und Krankenhäuser müssen nach den §§ 295 und 301 Sozialgesetzbuch V (SGB V) die Diagnosen auf den Abrechnungsunterlagen und den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach den Schlüsselnummern der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) verschlüsseln. Mit Bekanntmachung im „Bundesanzeiger“ vom 8. Juli 1999 hat das Bundesministerium für Gesundheit als Grundlage für die Verschlüsselung die ICD-10-SGB V in Kraft gesetzt. Die
Schlagworte
Abrechnung
Verschlüsselung
Diagnosen
ICD-10
SGB V
Gesundheitswesen
Vertragsärzte
Krankenhäuser
Diagnosenthesaurus
Kassenärztliche Bundesvereinigung
medizinische Dokumentation
Diagnosis
Health Care Costs
Health Care Reform
Medical Records
Medical Informatics