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Ärztliche Berufsfreiheit und Patientenaufklärung: Darf oder soll der Krankenhausträger dem ärztlichen Personal Art, Umfang und Durchführung der Patientenaufklärung durch Dienstanw…

Bergmann, K.-O. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1997 · Heft 1 · S. 637 bis 639

Dokument
43150
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Bergmann, K.-O.
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 66
Seiten
637 bis 639
Erschienen: 1997-10-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Der 100. Deutsche Ärztetag in Eisenach hat Ende Mai 1997 mit großer Mehrheit eine Gesamtnovellierung der Musterberufsordnung beschlossen, der Grundlage für die verbindlichen Berufsordnungen der Länder sein wird.  2 Absatz 3 der Musterberufsordnung lautet: Der Arzt ist in seinen ärztlichen Entscheidungen unabhängig. Er darf dabei Weisungen von Nichtärzten nicht entgegennehmen.

Schlagworte

PATIENTENINFORMATION DIENSTANWEISUNG ARZTRECHT AUFKLAERUNGSPFLICHT Krankenhaus Umschau Kulmbach