CareLit Fachartikel
Ärztliche Berufsfreiheit und Patientenaufklärung: Darf oder soll der Krankenhausträger dem ärztlichen Personal Art, Umfang und Durchführung der Patientenaufklärung durch Dienstanw…
Bergmann, K.-O. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1997 · Heft 1 · S. 637 bis 639
Dokument
43150
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 100. Deutsche Ärztetag in Eisenach hat Ende Mai 1997 mit großer Mehrheit eine Gesamtnovellierung der Musterberufsordnung beschlossen, der Grundlage für die verbindlichen Berufsordnungen der Länder sein wird. 2 Absatz 3 der Musterberufsordnung lautet: Der Arzt ist in seinen ärztlichen Entscheidungen unabhängig. Er darf dabei Weisungen von Nichtärzten nicht entgegennehmen.
Schlagworte
PATIENTENINFORMATION
DIENSTANWEISUNG
ARZTRECHT
AUFKLAERUNGSPFLICHT
Krankenhaus Umschau
Kulmbach