CareLit Fachartikel
Alternative unmöglich
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
431627
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alternative unmöglich Private Krankenversicherungen, die nach dem Versicherungsvertrag die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, dürfen die Bedingungen dafür nicht so hoch ansetzen, daß ihre Versicherten hierdurch unzulässig benachteiligt werden. Im zu entscheidenden Fall wollte das Unternehmen nur dann leisten, wenn die alternative Heilmethode „sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt“ hatte wie die Schulmedizin. (Landgericht Hamburg, Az. : 324 O 170/99) WB Wahlrecht
Schlagworte
alternative Heilmethoden
private Krankenversicherungen
Bundessozialgericht
Elektro-Mobil
Pflegeversicherung
behindertengerechter Umbau
Asbest
Totalschaden
Obliegenheitsverletzung
Biotechnologie-Fonds
Alternative Medicine
Health Insurance
Social Security
Disability
Asbestos
Rehabilitation