CareLit Fachartikel
Wahlrecht bei Hilfsmitteln
afp · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
431628
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alternative unmöglich Private Krankenversicherungen, die nach dem Versicherungsvertrag die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, dürfen die Bedingungen dafür nicht so hoch ansetzen, daß ihre Versicherten hierdurch unzulässig benachteiligt werden. Im zu entscheidenden Fall wollte das Unternehmen nur dann leisten, wenn die alternative Heilmethode „sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt“ hatte wie die Schulmedizin. (Landgericht Hamburg, Az. : 324 O 170/99) WB Wahlrecht
Schlagworte
Wahlrecht
Hilfsmittel
alternative Heilmethoden
Krankenkasse
Elektro-Rollstuhl
Pflegeversicherung
Zuschuss
Selbstständigkeit
Health Care Reform
Health Insurance
Disability Evaluation
Wheelchairs
Social Security
Rehabilitation
Deutsches Ärzteblatt