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Urteil zu Asbest

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
431629
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 48 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Alternative unmöglich Private Krankenversicherungen, die nach dem Versicherungsvertrag die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, dürfen die Bedingungen dafür nicht so hoch ansetzen, daß ihre Versicherten hierdurch unzulässig benachteiligt werden. Im zu entscheidenden Fall wollte das Unternehmen nur dann leisten, wenn die alternative Heilmethode „sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt“ hatte wie die Schulmedizin. (Landgericht Hamburg, Az. : 324 O 170/99) WB Wahlrecht

Schlagworte

Asbest Gesundheitsrisiken private Krankenversicherungen alternative Heilmethoden Bundessozialgericht Hilfsmittel Pflegeversicherung Wohnungsumbau Wirtschaftlichkeit Selbstständigkeit Asbestos Health Risk Health Insurance Alternative Medicine Social Security Disability