CareLit Fachartikel
Urteil zu Asbest
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
431629
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alternative unmöglich Private Krankenversicherungen, die nach dem Versicherungsvertrag die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, dürfen die Bedingungen dafür nicht so hoch ansetzen, daß ihre Versicherten hierdurch unzulässig benachteiligt werden. Im zu entscheidenden Fall wollte das Unternehmen nur dann leisten, wenn die alternative Heilmethode „sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt“ hatte wie die Schulmedizin. (Landgericht Hamburg, Az. : 324 O 170/99) WB Wahlrecht
Schlagworte
Asbest
Gesundheitsrisiken
private Krankenversicherungen
alternative Heilmethoden
Bundessozialgericht
Hilfsmittel
Pflegeversicherung
Wohnungsumbau
Wirtschaftlichkeit
Selbstständigkeit
Asbestos
Health Risk
Health Insurance
Alternative Medicine
Social Security
Disability