CareLit Fachartikel
Apo-Bank: Biotech-Fonds
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
431632
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Begrenzter Zuschuß Für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung bezahlt die Pflegeversicherung höchstens 5 000 DM. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. „Erst wenn sich ein neuer Bedarf herausstellt, kann ein neuer Zuschuß erfolgen“, heißt es in dem verkündeten Grundsatzurteil. (Az. : B 3 P 6/99 R) Für die „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ können die Pflegekassen einen Zuschuß bis zu 5 000 DM je Maßnahme bezahlen, wenn dadurch die Pflege erleichtert
Schlagworte
Pflegeversicherung
Zuschuss
Wohnumfeld
Schwerbehinderte
Umbau
BSG
Maßnahmen
Lebensführung
Sicherheit
Kaskoversicherung
Totalschaden
Biotechnologie
Insurance
Health
Disability Evaluation
Home Care Services